Schulbus

Das Anmeldeformular für den Schulbus liegt in der Schule auf und ist ausschließlich in der jeweiligen Schule wieder abzugeben.
Informationen bezüglich der Einzahlung der Selbstbehalte für die Schülerbeförderung sind auf dem Formular „Erklärung“ auf der Rückseite abgedruckt.
Im Anschluss werden sämtliche Erklärungen von der Schulverwaltung überprüft.
Voraussetzung für die Beförderung mit dem Schulbus ist die „Zwei-Kilometer-Regelung“.
Alle Kinder, die im Zwei-Kilometer-Umkreis wohnen, können zu Fuß zur Schule gehen.
Eine Ausnahme gilt bei Überquerung von gefährlichen Straßen bzw. bei Gefahrenstellen auf dem Schulweg.
Auskunftserteilung bitte schriftlich an schulverwaltung@marchtrenk.gv.at od. telefonisch bei Frau Betül Dagistan unter der DW 312. 

Fahrplan zum Download

Zuständig