Krabbelstube

Die Stadtgemeinde Marchtrenk betreibt als Rechtsträger derzeit 4 Krabbelstuben, 6 Kindergärten und 2 Horte. 

Das Sprichwort „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ hält sich im Bezug auf die Vergabe der Plätze hartnäckig. Der Anmeldezeitpunkt ist jedoch für die Platzvergabe nicht ausschlaggebend.

VORMERKUNG

ABLAUF AUFNAHMEVERFAHREN

KRITERIEN ZUR PLATZVERGABE

ÖFFNUNGSZEITEN

ÜBERSICHT KOSTEN UND GEBÜHREN

AUSZUG AUS DER TARIFORNUNG  - KRABBELSTUBE

 

Krabbelstube für Kinder unter 30 Monate (2,5 Jahre)

bis 30 Std/Wo = 3,6 % vom Bruttoeinkommen

Anzahl Tagemindestens höchstens%
553€194€100
353€136€70
253€97€50

Weitere Kosten Krabbelstube

Materialbeitrag halbjährlich       35€

Essen pro Portion                            3,16€

Einkommensgrenze    5.389€ brutto

Krabbelstube für Kinder unter 30 Monate (2,5 Jahre)

über 30 Std/Wo = 4,8 % vom Bruttoeinkommen

Anzahl Tagemindestenshöchstens%
553€257€100
353€180€70
253€138€50

Weitere Kosten Krabbelstube

Materialbeitrag halbjährlich       35€

Essen pro Portion                            3,16€

Einkommensgrenze    5.354€ brutto


Krabbelstube für Kinder über 30 Monate (2,5 Jahre)

ab 13 Uhr = 3 % vom Bruttoeinkommen (Nachmittagstarif)

Anzahl Tagemindestenshöchstens%
546€119€100
346€83€70
246€60€50

Weitere Kosten Krabbelstube

Materialbeitrag halbjährlich       35€

Essen pro Portion                            3,16€

Einkommensgrenze    3.967€ brutto


Geschwisterabschlag

1.    Für das 2. (jüngere) Kind wird ein Abschlag von 50% gewährt,  wenn das 1. Kind beitragspflichtig ist.

2.    Für das 3. (jüngere) Kind wird ein Abschlag von 100% gewährt,  wenn das 1. und das 2. Kind beitragspflichtig sind.

Der Geschwisterabschlag wird auch gewährt, wenn Geschwisterkinder unterschiedliche Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen der Stadtgemeinde Marchtrenk besuchen oder die Nachmittagsbetreuung der GTS in Anspruch nehmen.