Krabbelstube

Die Stadtgemeinde Marchtrenk betreibt als Rechtsträger derzeit 4 Krabbelstuben, 6 Kindergärten und 2 Horte. 

Das Sprichwort „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ hält sich im Bezug auf die Vergabe der Plätze hartnäckig. Der Anmeldezeitpunkt ist jedoch für die Platzvergabe nicht ausschlaggebend.

VORMERKUNG

ABLAUF AUFNAHMEVERFAHREN

KRITERIEN ZUR PLATZVERGABE

ÖFFNUNGSZEITEN

ÜBERSICHT KOSTEN UND GEBÜHREN

Die Berechnung der Kosten für die beitragspflichtige Betreuung ist gemäß § 15 Oö. Elternbeitragsverordnung 2018 geregelt. Die Beiträge werden jährlich indexangepasst und in der Tarifordnung für die Krabbelstube, den Kindergarten und den Hort festgelegt.

Die Gebühren für die gewählten Tarife und die Inanspruchnahme von Logopädie, Kindergartentransport und Mittagessen werden monatlich verrechnet.  Bei fristgerechter Übermittlung des Brutto-Haushaltseinkommens besteht die Möglichkeit einer individuellen Berechnung. 

Tarifordnung_KIGA_Krabbelstube_Hort.pdf herunterladen

AUSZUG AUS DER TARIFORNUNG  - KRABBELSTUBE