Meldeamt

Meldeangelegenheiten - Anmeldung, Ummeldung & Abmeldung eines Wohnsitzes

Bei der Verlegung Ihres Wohnsitzes, egal ob es sich um einen Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitzes handelt, benötigen wir folgende Unterlagen:

  •    Meldezettel-Formular ausgefüllt und unterschrieben von dem Unterkunftgeber bzw. von der Unterkunftgeberin und den Meldepflichtigen.
  •    Reisepass/Personalausweis oder Führerschein

Die Unterlagen sind bei uns im Meldewesen vorzulegen. Bei einer An- bzw. Ummeldung müssen Sie Ihre Identität nachweisen. Die Anmeldung hat bei der Gemeinde zu erfolgen, in der sich der neue Wohnsitz befindet. 

Bei einer Abmeldung muss das ausgefüllte Meldezettelformular ebenso bei uns im Meldewesen vorliegen. Die meldepflichtige Person hat dieses zu unterschreiben, ansonsten kann keine Abmeldung durchgeführt werden. Eine Unterschrift des Unterkunftgebers bzw. der Unterkunftgeberin ist nicht notwendig. Eine Abmeldung im Zuge einer Hauptwohnsitz-Ummeldung innerhalb von Österreich wird vom Meldeamt des neuen Hauptwohnsitzes durchgeführt. Eine Abmeldung des bisherigen Hauptwohnsitzes bei der betreffenden Gemeinde ist nicht mehr notwendig.

Nebenwohnsitze können bei jedem Meldeamt in Österreich abgemeldet werden. 

Eine An-, Um- oder Abmeldung hat innerhalb von 3 Werktagen zu erfolgen.

Sollte eine Abmeldung nicht mehr möglich sein, weil z.B. der oder die Meldepflichtige nicht mehr gegenwärtig ist, kann der betroffene Unterkunftgeber oder die Unterkunftgeberin eine amtliche Abmeldung einleiten. Dieses Verfahren erstreckt sich jedoch über mehrere Wochen, da das Meldeamt die Angelegenheit überprüfen muss und dem Betroffenen oder der Betroffenen eine Frist eingeräumt wird, sich abzumelden oder das Gegenteil zu beweisen. 

Eine korrekte An-, Um- bzw. Abmeldung ist verpflichtend und wird bei Unterlassung mit einer Verwaltungsstrafe bestraft. 

Wussten Sie schon: Wenn Sie eine Handy-Signatur haben, können Sie die Hauptwohnsitzmeldungen ganz einfach online erledigen.
Genaue Informationen dazu finden Sie auf: Meldewesen  

Für eine Meldebestätigung sind folgende Abgaben zu entrichten:

  •   Verwaltungsabgabe bei einer Meldebestätigung aus dem örtlichen Melderegister: 2,10€ (Kostenlos: AMS, Land OÖ, GIS, andere Förderungen z.B. Bund) 
  •    Verwaltungsabgabe bei einer Meldebestätigung aus dem zentralen Melderegister: 3,00€


Meldeauskunft

Nur mit Vorlage eines Lichtbildausweisen möglich!

Kosten bei persönlicher Antragstellung: Verwaltungsgebühr € 2,10 für Anfragen aus dem lokalen Melderegister / €3,30 für Anfragen aus dem zentralen Melderegister

Kosten bei schriftlicher Antragstellung: Verwaltungsgebühr + Bundesgebühr € 14,30


Meldebestätigung

Kosten bei Anfragen aus dem lokalen Melderegister: € 2,10

Kosten bei Anfragen aus dem zentralen Melderegister: € 3,00

Wird die Meldebestätigung nicht an eine bestimmte, vom Antragsteller verschiedene Person oder Behörde gerichtet, ist eine zusätzliche Bundesgebühr von € 14,30 zu entrichten


Melderecht


Meldezettel

Meldezettel zum Download auf Österreich.gv.at

Zuständig