Eheschließung

Bitte mitbringen:
  • Amtlichen Lichtbildausweis
  • Geburtenbuchabschrift (nicht älter als 6 Monate ab Ausstellung bis zur Eheschließung)
  • Staatsbürgerschaftsnachweis,
  • Heiratsurkunden von Vorehen,
  • Urkunde zur Führung eines akademischen Grades
  • Nachweise über die Auflösung der Vorehen (Scheidungsbeschlüsse, Sterbeurkunden)versehen mit Rechtskraftstempel vom Gericht
  • Geburtsurkunden aller gemeinsamen vorehelichen Kinder
  • Meldenachweise
  • (weitere Urkunden und Nachweise werden, insbesondere bei nicht-österreichischen Staatsbürgern, je nach Sachlage vorzulegen sein)
  • Gebühren liegen je nach Eheschließungsfall zwischen € 40,-- bis € 70,-- fallweise, bei nicht-österreichischen Staatsbürgern, auch darüber.
  • Bei Frauen zw. 15 und 16 Jahren ist ein Gerichtsbeschluß über Ehemündigkeit notwendig.
  • Einwilligung des gesetzlichen Vertreters (vor 18. Lebensjahr)
  • Bescheinigung der Flüchtlingseigenschaft