Anzeige eines Sterbefalles

Wird üblicherweise vom Bestatter gemacht. Bitte mitbringen:
  • Geburtsurkunde des Verstorbenen,
  • Staatsbürgerschaftsnachweis, bei Ausländern: Reisepaß
  • falls verheiratet: Heiratsurkunde,
  • falls die Ehe bereits wieder aufgelöst wurde: Sterbeurkunde, Scheidungsbeschluß
  • Meldenachweis des Verstorbenen
Beim Standesamt fallen derzeit üblicherweise € 86,00 an Gebühren an (€ 76,70 Totenbeschaugebühr, € 9,30 an Gebühren für die Ausstellung von einer Sterbebuchabschrift)

Zuständig