Hort

Die Stadtgemeinde Marchtrenk betreibt als Rechtsträger derzeit 4 Krabbelstuben, 6 Kindergärten und 2 Horte. 

Das Sprichwort „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ hält sich im Bezug auf die Vergabe der Plätze hartnäckig. Der Anmeldezeitpunkt ist jedoch für die Platzvergabe nicht ausschlaggebend.

VORMERKUNG

ABLAUF AUFNAHMEVERFAHREN

KRITERIEN ZUR PLATZVERGABE 

ÖFFNUNGSZEITEN

ÜBERSICHT DER KOSTEN UND GEBÜHREN

Die Berechnung der Kosten für die beitragspflichtige Betreuung ist gemäß § 15 Oö. Elternbeitragsverordnung 2023 geregelt. Die Beiträge werden jährlich indexangepasst und in der Tarifordnung für die Krabbelstube, den Kindergarten und den Hort festgelegt.

Die Gebühren für die gewählten Tarife und die Inanspruchnahme von Logopädie, Kindergartentransport und Mittagessen werden monatlich verrechnet.  Bei fristgerechter Übermittlung des Brutto-Haushaltseinkommens besteht die Möglichkeit einer individuellen Berechnung.  

Tarifordnung_KIGA_Krabbelstube_Hort.pdf herunterladen (0.38 MB)

AUSZUG AUS DER TARIFORDNUNG - HORT



Kinderhort 1

Kinderhort 2 (Heimstättenstraße)

Städtischer Hort 2
Leiterin: Tamara Pernausl, BEd
Ort: Roseggerstraße 67a
4614 Marchtrenk
Telefon: +43 7243 552 360
E-Mail-Adresse: hort2@marchtrenk.gv.at
Web: http://www.marchtrenk.gv.at
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