Ist Ihr Kind für einen Kinderbildungs- und -betreuungsplatz vorgemerkt, wird es im Aufnahmeverfahren berücksichtigt.
Die Bedarfserhebung zu Platzverfügbarkeit und Platzbedarf beginnt mit Dezember. Ab Jänner werden Sie von uns telefonisch kontaktiert.
Die Platzvergabe für September wird ca. Ende Mai des Jahres ihren Abschluss finden. Ist ein Platz verfügbar, werden Sie über die Aufnahme per Postweg verständigt. Des Weiteren werden Ihre Kontaktdaten an die jeweilige Einrichtungsleitung übermittelt, welche sich bezüglich der weiteren Vorgehensweise mit Ihnen in Verbindung setzen wird.
Bei Aufnahmewunsch während des Kinderbildungs- und -betreuungsjahres kann die Verständigung über den Betreuungsplatz erst ein Monat vor gewünschtem Aufnahmetermin bzw. erst nach Freiwerden eines entsprechenden Betreuungsplatzes erfolgen.
Sollte zum gewünschten Aufnahmedatum kein Kinderbildungs- und -betreuungsplatz angeboten werden können, bleibt die Vormerkung bis auf Widerruf aufrecht.