Der Bund gewährt den Ländern im Jahr 2023 einen einmaligen Zweckzuschuss in Höhe von 150 Millionen Euro zum Zweck der Finanzierung von Gebühren für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen und -anlagen für die Wasserversorgung, für die Beseitigung von Abwasser und für die Müllabfuhr im Jahr 2024.
Gemäß dem Bundesgesetz erließ die Oö. Landesregierung eine Richtlinie für den Verteilvorgang an die Gemeinden und für die Verwendung der Mittel.
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Marchtrenk hat in seiner Sitzung am 27.06.2024 einen Beschluss gefasst, wonach der Zweckzuschuss im Gebührenhaushalt für die Wasserversorgung verbleiben soll.
Die Gebührenkalkulation für die Wasserversorgung muss nach den einschlägigen Bestimmungen des Landes Oö. vorgenommen werden. Die geforderte Kostendeckung konnte sowohl für 2024, als auch in den Jahren davor nicht erreicht werden. Festgehalten wird, dass die Wassergebühren in der Stadtgemeinde Marchtrenk im Vergleich mit allen Gemeinden im Bezirk Wels-Land sehr niedrig sind. Der Zweckzuschuss zur Gebührenbremse wird daher für eine rückwirkende Dämpfung der Kostenunterdeckung (Reduzierung des Abgangs) laut den Richtlinien ordnungsgemäß verwendet.