EU-Wahl 2024 - Wählen mit Wahlkarte

Am 9. Juni 2024 findet die Europawahl 2024 statt.

Wenn Sie am Wahltag Ihr Wahllokal nicht aufsuchen können, haben Sie die Möglichkeit eine Wahlkarte zu beantragen. 

So können Sie die Wahlkarte beantragen:

  • Elektronische Beantragung mit ID Austria oder mit personalisiertem Code aus der „Amtlichen Wahlinformation“
  • Schriftliche Beantragung (auch per E-Mail an stadtamt@marchtrenk.gv.at mit eingescannten Lichtbildausweis) bis spätestens Mittwoch, 05. Juni 2024
  • Persönliche Beantragung im Meldeamt im Stadtamt Marchtrenk bis spätestens Freitag, 07. Juni 2024, 12 Uhr


Bitte beachten Sie:

Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich! 
Die Beantragung der Wahlkarte hat durch die Wählerin oder den Wähler selbst zu erfolgen! Eine Beantragung durch Angehörige, Ehegattinnen oder Ehegatten, Erziehungsberechtigte oder andere nahestehende Personen ist auch bei Vorlage einer Vollmacht nicht zulässig! 

Bei Abholung einer beantragten Wahlkarte ist im Vertretungsfall neben dem Ausweis auch eine Vollmacht mitzubringen.


Abgabe der Wahlkarte:

  • sofort nach Stimmabgabe im Stadtamt. Die Wahlkarte wird direkt abgegeben. Sie dürfen das Stadtamt nicht mit Ihrer Wahlkarte verlassen!
  • Einwurf in einen öffentlichen Briefkasten (die Wahlkarte muss spätestens am Wahltag, 17:00 Uhr bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde eintreffen)
  • bis spätestens am Wahltag, 17:00 Uhr direkt bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde
  • oder in einem Wahllokal während der Öffnungszeiten des Wahllokals